Schutz vor sexualisierter Gewalt im Verband der Ev.

Kirchenkreise Gladbeck- Bottrop- Dorsten und Recklinghausen

Im November 2020 hat die Landes­­synode das Kirchen­­gesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) be­­schlossen, das am 1. März 2021 in Kraft ge­­treten ist. Mit dem Kirchen­­gesetz setzt die Ev. Kirche von West­­falen klare Stand­­ards zum Schutz vor und im Um­­gang mit sexualisierter Gewalt. Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung sind wesentliche Bestandteile der Schutzkonzepte, die von allen Körperschaften und Einrichtungen der EKvW zu erstellen sind.

 

Auf Grundlage dieses Kirchengesetzes führt der Verband der Ev. Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen folgendes Schutzkonzept ein:

Ziel des Schutzkonzeptes ist die Umsetzung des im Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschriebenen Auftrages zum Schutz aller Menschen, die im Verband der Ev. Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen Gast
sind oder an Veranstaltungen teilnehmen, sowie allen Mitarbeitenden im Verband.

Präventionsbeauftragter

Fachmann Jörg Eilts

 

Frank Knüfken

 

02361 / 206-504

frank.knuefken@ekvw.de

Meldestelle

 

Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW

Prävention, Intervention und Hilfe

Altstädter Kirchplatz 5

33602 Bielefeld

 

Ansprechpartnerin

Marion Neuper (Elternzeitvertretung für Frau Kracht)

Referentin für Intervention, Meldestelle nach dem KGSsG

0521 - 594 381

marion.neuper@ekvw.de