Schutz vor sexualisierter Gewalt im Verband der Ev.
Kirchenkreise Gladbeck- Bottrop- Dorsten und Recklinghausen
Im November 2020 hat die Landessynode das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) beschlossen, das am 1. März 2021 in Kraft getreten ist. Mit dem Kirchengesetz setzt die Ev. Kirche von Westfalen klare Standards zum Schutz vor und im Umgang mit sexualisierter Gewalt. Prävention, Intervention, Hilfe und Aufarbeitung sind wesentliche Bestandteile der Schutzkonzepte, die von allen Körperschaften und Einrichtungen der EKvW zu erstellen sind.
Auf Grundlage dieses Kirchengesetzes führt der Verband der Ev. Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen folgendes Schutzkonzept ein:
Ziel des Schutzkonzeptes ist die Umsetzung des im Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschriebenen Auftrages zum Schutz aller Menschen, die im Verband der Ev. Kirchenkreise Gladbeck-Bottrop-Dorsten und Recklinghausen Gast
sind oder an Veranstaltungen teilnehmen, sowie allen Mitarbeitenden im Verband.
Meldestelle
Fachstelle „Prävention und Intervention“ der EKvW
Prävention, Intervention und Hilfe
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Ansprechpartnerin
Marion Neuper (Elternzeitvertretung für Frau Kracht)
Referentin für Intervention, Meldestelle nach dem KGSsG
0521 - 594 381
Weitere Informationen finden Sie auch unter Präventionsfachstelle : Evangelischer Kirchenkreis Recklinghausen